23.11.2023 Neue Regeln auf dem Immobilienmarkt:

Käufer in der Pole Position

Mit dem rapiden Anstieg der Zinsen hat sich das Blatt auf dem Immobilienmarkt gewendet. Einstmals wurden Verkäufer trotz hoher Preise von zahlreichen Anfragen innerhalb kürzester Zeit überhäuft, doch nun ist Geduld gefragt. Käufer sind Mangelware, da die Finanzierung von Wohneigentum für viele schlichtweg unbezahlbar geworden ist. Als Konsequenz geraten die Preise unter Druck, und aus einem Verkäufermarkt ist ein Käufermarkt geworden. Der Käufer thront nun auf dem Thron. Ein Immobilienverkauf zu einem marktgerechten Preis ist nicht mehr selbstverständlich. Makler sind wieder gefragte Vermittler. Der Branchenverband IVD meldet sogar steigende Marktanteile für Immobilien, die über Makler vermarktet werden.

Die Vorteile der Makler sind offensichtlich. Sie versprechen den Zugang zu Kaufinteressenten, wobei Makler mit regionaler Expertise besondere Vorteile genießen. In der Regel verfügen sie über umfassende Kundendaten in der jeweiligen Region.

Der Angebotspreis bildet das Fundament für einen erfolgreichen Verkauf. Hierbei können Makler mit ihrem Fachwissen punkten. Sie können individuell die optimale Verkaufsstrategie für Verkäufer festlegen, oft im Rahmen eines ausführlichen persönlichen Termins vor Ort. Eine grobe Orientierung kann zwar durch eine Online-Bewertung geboten werden, jedoch ersetzt sie keineswegs die genaue Prüfung der Vor- und Nachteile, die eine Immobilie aufweist.

09.08.2023 Immobiliensuche

🏡 Gesucht: Ihr Traumhaus von Privatpersonen! 🌟 Hallo liebe Immobilienfreunde, als Immobilienmakler bin ich derzeit auf der Suche nach wundervollen Verkaufsobjekten im Umkreis von ca. 30 km um Halberstadt, die von privaten Eigentümern angeboten werden. 📍

Wenn Sie Ihr Zuhause liebevoll gepflegt haben und nun darüber nachdenken, es zu verkaufen, dann sind Sie bei mir genau richtig! Ich schätze die Einzigartigkeit von Privatimmobilien und möchte meinen Kunden exklusive Häuser und Wohnungen präsentieren, die nicht öffentlich auf dem Markt verfügbar sind. 💼

Ich stehe bereit, Sie bei jedem Schritt des Verkaufsprozesses zu unterstützen. Ich sorge dafür, dass der Verkauf reibungslos und angenehm verläuft, während Sie von meinem umfassenden Netzwerk und meiner Expertise profitieren.

Warum sollten Sie mit mir zusammenarbeiten? 🤔 ✅ Ich habe jahrelange Erfahrung im Verkauf von Privatimmobilien und verstehe die besonderen Anforderungen dieses Prozesses. ✅ Ich nehme mir die Zeit, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu verstehen und den besten Verkaufspreis für Ihre Immobilie zu erzielen. ✅ Diskretion und Vertraulichkeit stehen bei mir an oberster Stelle.

Wenn Sie darüber nachdenken, Ihre Immobilie zu verkaufen oder jemanden kennen, der dies in Erwägung zieht, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Ich freue mich darauf, von Ihnen zu hören und Ihnen dabei zu helfen, den perfekten Käufer für Ihre Immobilie zu finden! ✨

15.02.2022

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27.11.2020

DRINGEND gesucht!!!

Für mehrere solvente Familien suche ich aktuell wieder Einfamilienhäuser in verschiedenen Preislagen im gesamten Landkreis Harz. Sollten Sie Hausverkäufer kennen die schon längere Zeit auf die falschen Versprechungen Ihres Maklers bauen und weiter auf einen zeitnahen Verkauf hoffen geben Sie das gerne weiter. Was ich nicht kann sind Phantasiemarktbewertungen, Märchen erzählen und rosarot malen. Was ich kann ist zu einem marktgerechten Kaufpreis relativ zügig verkaufen.

18.06.2020

Infos zum Bestellerprinzip für Verkäufer

Aktueller Stand: Am 05. Juni 2020 hat der Bundesrat dem Gesetzentwurf über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser  zugestimmt. Künftig soll gelten: Wer den Makler beauftrag, übernimmt mindestens die Hälfte der anfallenden Maklerkosten. Die neuen Regelungen greifen voraussichtlich nach einer Übergangsfrist im Winter 2020.

Der Gesetzesentwurf wurde im Mai 2020 vom Bundestag verabschiedet. Nachdem der Bundesrat das Gesetz Anfang Juni durch gewunken hat, muss es nun nur noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. 

Die neuen Neuregelungen treten voraussichtlich nach einer 6 monatigen Übergangsregelung im Winter 2020 in Kraft.

* Wohnobjekte mit zwei Wohnungen und mehr, Gewerbeimmobilien und Grundstücken ohne Bebauung, die nicht der Wohnbebauung dienen sollen, sind ausgenommen.

In vielen Bundesländern teilen sich schon heute Verkäufer und Käufer die Maklerprovision. Nur in Brandenburg, Berlin, Bremen, Hamburg und Hessen tragen Kaufende häufig noch die gesamten Kosten. 

Wer zahlt wo den Makler?


Je nach Bundesland wird die Provision zurzeit zwischen Käufer und Verkäufer geteilt oder vom Käufer alleine getragen.

  Käufer Verkäufer
Baden-Württemberg     Käufer: 3,57% Verkäufer: 3,57%     
Bayern   Käufer: 3,57% Verkäufer: 3,57% 
Berlin   Käufer: 7,14%    Verkäufer: 0%
Brandenburg   Käufer: 7,14%    Verkäufer: 0%
Bremen Käufer: 5,95% Verkäufer: 0%
Hamburg   Käufer: 6,25% Verkäufer: 0%
Hessen   Käufer: 5,95% Verkäufer: 0%
Mecklenburg-Vorpommern   Käufer: 3,57% Verkäufer: 2,38%   
Niedersachen   je nach Region (0-3,57%) je nach Region (3,57-5,96%)
Nordrhein-Westfalen   Käufer: 3,75% Verkäufer: 3,57%   
Rheinland-Pfalz   Kaufer: 3,57% Verkäufer: 3,57%
Saarland   Käufer: 3,57% Verkäufer: 3,57%   
Sachsen   Käufer: 3,57% Verkäufer: 3,57%
Sachsen-Anhalt   Käufer: 3,57% Verkäufer: 3,57%
Schleswig-Holstein   Käufer: 3,57% Verkäufer: 3,57% 
Thüringen   Käufer: 3,57% Verkäufer: 3,57%

Anmerkung in eigener Sache:

Für mich eine gute und nachvollziehbare Entscheidung, da ich ohnehin schon seit langer Zeit nach dem Prinzip der Kostenteilung arbeite.

Und ganz nebenbei haben die sogenannten „Kostenlos für den Verkäufer“ Makler endlich ein Blenderargument weniger.

Denn wer es als Verkäufer immer noch nicht begriffen hat, dass Provisionsfrei nicht kostenfrei heißt wird spätestens jetzt aufwachen. Denn meist zahlt  bisher der Verkäufer seinen Anteil über den nachverhandelten Endkaufpreis. Soviel  dazu.   

12.12.2019 Checkliste Unterlagen Immobilienverkauf

Was benötigt der Käufer eigentlich von Ihnen als Verkäufer bei einem Immobilienverkauf?

Hier kurz eine Aufstellung der fast immer benötigten und wichtigen Unterlagen.

  • aktueller Grundbuchauszug
  • aktueller Liegenschaftsauszug/Flurkarte

  • gültiger
    Energieausweis (Verbrauchs/Bedarfsausweis je nach Alter und Bauzustand)

  • Original
    Grundrisse und Schnittzeichnungen/alternativ handgezeichnet und bemaßt

  • Wohnflächenberechnung
    inkl. umbauter Raum/Bruttogeschossflächen

  • bautechnische/statische
    Unterlagen/Nachweise

  • ausführliche
    Baubeschreibung ( was wurde wann in welchem Umfang saniert bzw. modernisiert)

  • Baulasten/
    Auszug aus dem Baulastenverzeichnis (Leitungsrechte/Wegerechte)

  • Gebäudeversicherungsnachweis

  • Belege/Rechnungen
    zu den Modernisierungen/ Reparaturen

  • Bilder
    innen/außen

  • gegebenenfalls
    Erbnachweise, Erbscheine, Sterbeurkunden, Testamente/Protokoll
    Testamentseröffnung

  • gegebenenfalls
    Miet/Pachtverträge

  • Aufstellung/Nachweise
    Nebenkostenabrechnungen

  • Unterlagen
    der vorhandenen noch aktiven Kredite/eventuell

Löschungsbewilligungen/ Nachweise

Gerne unterstütze ich Sie bei Ihren Verkaufsbemühungen. Sprechen Sie ruhig einen unverbindlichen Beratungstermn mit mir ab. Diese Beratung ist selbstverständlich kostenlos!

08.11.2019  Dienstleistungen für lau ???

Aktuell drängen immer mehr  selbsternannte  „kostenlose Immobilienbewerter“ auf den Markt.  Und das natürlich auch zur besten Sendezeit
welche ja bekanntlich auch nicht für lau zu haben ist.

Und natürlich hören sich die hier verwendeten Bauernfängerparolen
wie „ Wir bewerten und verkaufen  Ihre Immobilie kostenlos“ oder „ Hast Du den
Makler etwa bezahlt?“
  erst einmal
toll an. Und leider ist die „Geiz ist Geil“ Manie in Deutschland immer noch
weit verbreitet.  Wohin gegen in anderen
Ländern völlig selbstverständlich  ist  beim  Immobilienverkauf oder Kauf weitestgehend auf
die Hilfe eines Profis zu bauen. An Ihre defekte Heizungsanlage lassen Sie doch
auch keinen Friseur, oder???

Und mal ehrlich. Glauben Sie tatsächlich, dass Jemand den
Sie nicht bezahlen tatsächlich für SIE arbeitet?

Es gibt ein uraltes Sprichwort. „Wes Brot ich ess, des Lied
ich sing“ oder anders
gesagt,  wer mich
bezahlt, dessen Interessen vertrete ich selbstverständlich auch. Nun dürfen Sie sich Ihren Teil dazu denken.

Was können nun diese „Bewerter“  vom Schreibtisch aus irgendwo in der Republik
tatsächlich leisten.

Nun ja, auch das liegt immer im Auge des Betrachters und
sicherlich muss der Eine oder Andere hier selbst seine Erfahrungen sammeln.
Tatsache jedoch ist und bleibt, dass der Profi vor Ort die jeweils spezifischen
Marktgegebenheiten meist am besten kennt oder kennen sollte. Keine noch so
schicke Onlineexpertise mit rosaroter Brille betrachtet kann die fachgerechte
und objektive Bewertung eines Immobilienspezialisten vor Ort ersetzen.  

Aber genau hier liegt dann letzten Endes auch der Hase im
Pfeffer. Oft, um nicht zu sagen sogar fast immer, liegen jedoch zwischen dem
tatsächlichen marktgerechten Verkaufspreis und der „kostenlosen Expertise“
Welten. Für den stolzen Immobilienverkäufer leider nicht immer verständlich
oder kaum  zu glauben.

Aber warum ist das so? Kleine Hilfestellung. Klares Ziel ist hier, erstmal
den Verkaufsauftrag sichern, die Wahrheit kann der Kunde dann etwas später
bestimmt besser verkraften.
 Wenn,  was eigentlich aber schon vorher feststeht,
nach Wochen dann der „Spezialist“ Ihnen mitteilt, dass der gewünschte
Kaufpreis am Markt leider nicht erzielbar ist.
 
Also dann. Vielleicht habe ich Sie nun zumindest ein ganz klein wenig
zum Nachdenken angeregt.
 
Gerne erstelle ich Ihnen nach gründlicher Besichtigung eine
detaillierte Marktwertanalyse bezogen auf den tatsächlichen aktuellen Zustand
Ihrer Immobilie. Auch bei mir ist diese Analyse kostenlos, jedoch ist meine
weiterführende Dienstleistung dann nicht mehr umsonst.
 
Testen Sie mich.
Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Warum eigentlich einen Makler
beauftragen- das Geld kann ich mir doch sparen ! Ist das tatsächlich so?

07.10.2019

Professionelle Makler mit der entsprechenden Marktkenntnis
und Erfahrung  entlasten den Verkäufer
und schützen vor Vermögensverlusten
Das eigene Haus verkaufen? Da blutet vielen Eigentümern das Herz. Die Folge:
Sie verlangen unrealistische Preise. Da kann es helfen, einen Profi mit dem
Verkauf zu betrauen: den Makler.

Die Entscheidung, ob ein Haus verkauft werden soll, kann den Betroffenen
niemand abnehmen. Ist sie einmal gefallen, spielt das „wie“ allerdings eine
große Rolle. Aufgrund der emotionalen Bindung ist für viele der Verkauf in
Eigenregie meist keine Option: Er ist einfach zu belastend. Ein guter Makler
ist daher für Verkaufsverhandlungen Gold wert, weil er neutral und realistisch
einschätzen kann, was die Immobilie wert ist und Verkaufsgespräche – so hart es
auch klingen mag – emotionslos führen kann. Für Verkäufer ist das eine doppelte
Wohltat: Der Immobilienprofi schützt Sie vor der seelischen Belastung des
Verkaufens an sich und bewahrt Sie mitunter vor hohen Vermögensverlusten.
Der richtige Angebotspreis schützt vor Vermögensverlusten.
Dass diese Vermögensverluste immens sein können, belegt eine empirische Studie
der Kreissparkasse Köln, die den Zusammenhang von Marktwert, Angebotspreis,
tatsächlichem Verkaufspreis und der Angebotsverweildauer beleuchtet. Hierzu
wurden über 1.000 Verkaufsangebote für Immobilien unter die Lupe genommen. Die
Fragestellung lautete: Wie verändert sich der Verkaufserlös, wenn der
Angebotspreis variiert wird? Die Ergebnisse sind erstaunlich: Wird ein
Preisaufschlag von 20 Prozent auf den Marktwert aufgerufen, wird am Ende ein
durchschnittlicher Erlös von nur 85 Prozent des Marktwerts erzielt. Ein Verlust
von 15 Prozent also.

Wird der Angebotspreis aber so gewählt, dass er nur fünf Prozent über dem
Marktwert liegt, erreichten die Verkäufer einen durchschnittlichen Erlös von 99
Prozent des Marktwertes. Die Angebote mit fünf Prozent Aufschlag blieben
durchschnittlich nur zwei Monate am Markt, dann wurden sie verkauft. Die
Immobilien mit dem 20-prozentigen Aufschlag entwickelten sich zu Ladenhütern
mit 13-monatiger Angebotsverweildauer.
 
Startpreis 120 % des Marktwertes
Erlös 85 %
 -15 % Verlust
 13 Monate Angebotsverweildauer

Startpreis 105 % des Marktwertes
Erlös 99 %
-1% Verlust
2 Monate Angebotsverweildauer

Immobilien mit langer Marktverweildauer sind früher oder
später „verbrannt“

Man kann die Studienergebnisse folgendermaßen
zusammenfassen: Je höher der Preisaufschlag, desto geringer der tatsächlich
realisierte Erlös. Das liegt unter anderem daran, dass solche
Immobilienangebote länger angeboten werden müssen und sie in den Augen der
potenziellen Käufer „verbrannt“ sind, also immer weniger Wert besitzen, je
länger sie am Markt verfügbar sind. Das bedeutet: Die Wahl des ersten
Angebotspreises ist extrem wichtig für einen hohen Verkaufserlös.

Die Grundlage dafür bildet eine zutreffende Ermittlung des Marktwerts der
Immobilie. Hier sind Makler meist erheblich erfolgreicher als Privatverkäufer,
weil sie die individuellen Qualitäten einer Immobilie und deren Marktgängigkeit
besser einschätzen können. Vor emotionalen Hindernissen und dem Besitztumseffekt
sind sie außerdem besser gefeit.

Die psychische Belastung eines Verkaufs ist enorm.
Viele Eigentümer, die Käufer in ihren Räumen empfangen, wollen ihr Haus
eigentlich gar nicht verkaufen. Gerade wenn sie im vorgerückten Alter sind,
haben sie dort die schönsten Jahre ihres Lebens verbracht. In der Küche haben
sie für die große Familie gekocht, im Garten gab es manches Sommerfest, in den
Räumen sind ihre Kinder aufgewachsen. Das sind alles liebe Erinnerungen.

Dass der Boden bereits 20 Jahre alt ist und es durch die Holzfenster an allen
Ecken zieht wie Hechtsuppe, wird von manchen Eigentümern dann vielleicht
ausgeblendet. Langjährige Immobilienbesitzer können den Wert ihrer Immobilie
teilweise nicht richtig einschätzen. Sie mögen auch nicht glauben, dass der
neue Besitzer das Fischgrätparkett, die Pergola oder die Küche gar nicht
übernehmen, sondern am liebsten restlos entfernen möchte. Wenn man viele Jahre
in einem Haus verbracht hat, dann ist dieser Ort „lebendig“. Und er lebt auch
nach dem eigenen Auszug weiter. Der Psychologe Jean Piaget nannte diese
Zuschreibung von Lebendigkeit an unbelebte Gegenstände „Animismus“.  

Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses ist es oftmals schwer, den
richtigen Preis zu erzielen. Eine Wertermittlung kann Sicherheit geben.
Leben mit dem Modernisierungsstau
Nicht nur Senioren, auch jüngeren Hausbesitzern geht es so. Oft haben sie vor kurzer
Zeit Umgestaltungsmaßnahmen durchgeführt, vergessen dabei aber, dass diese
vielleicht nur ihrem, aber nicht dem Geschmack der Käufer entsprechen.
Immobilienbesitzer werden dann Opfer des Endowment- oder Besitztumseffekts. Man
kennt das Phänomen aus der Verhaltensökonomik: Es besagt, dass man Dingen, die
man besitzt, einen höheren Wert zuschreibt als Dingen, die man nicht besitzt:
Verluste wiegen höher als Gewinne. Dass Käufer den Wert der Immobilie anders
einschätzen, können die Eigentümer meist nicht nachvollziehen. Der
Verkaufsprozess gestaltet sich dann als schwierig. Bei Immobilien auch aufgrund
des meist über viele Jahre verschleppten Modernisierungsstaus: Die Besitzer
haben sich damit arrangiert, dass die Dielen knarzen oder das Wasser manchmal kalt
aus der Armatur läuft. Potenzielle Käufer wollen das aber meist nicht.

Wenn Eigentümer Mondpreise für ihre Immobilie verlangen, riskieren sie damit
beträchtliche Vermögensverluste. Der Verkauf des eigenen Hauses ist emotional
meist so belastend, dass der Verkauf über einen guten Makler oft die bessere
Wahl ist.

( Quelle: Immobilienscout 24)

18.06.2019 Bestellerprinzip auch schon bald beim Immobilienverkauf?

Mit dem geplanten unechten Bestellerprinzip der Bundesregierung muss in Zukunft immer der Verkäufer einer Wohnimmobilie die gesamten Maklerkosten übernehmen. Den Kaufinteressenten wird es nahezu unmöglich gemacht, einen Makler zu beauftragen. Damit verliert er seinen Anspruch auf Beratung bei der häufig wichtigsten und größten Investition seines Lebens. Das in den meisten Regionen Deutschlands praktizierte System der Doppeltätigkeit, bei der sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision teilen und das von den Verbrauchern als gerecht empfunden wird, würde damit abgeschafft.

UND: Es entsteht eine zusätzliche Belastung für alle Immobilienkäufer! Dieser Provisionszwang wird nicht - wie sich die zuständige Ministerin erhofft - Menschen entlasten, die eine Immobilie erwerben. Im Gegenteil! Am Ende wird der Immobilienkäufer die Zeche zahlen - nämlich dann, wenn der Verkäufer die zusätzlichen Kosten auf den Immobilienpreis aufschlägt. Dadurch erhöht sich die Grunderwerbsteurer, die der Käufer tragen muss. Eine Erhöhung, von der allein der Staat profitieren würde.

Die Bundesregierung sollte deswegen die bestehende Vertragsfreiheit beibehalten. Nur so kann man den differenzierten Märkten und unterschiedlichen Transaktions-Konstellationen gerecht werden. Um Familien und andere Kaufwillige zu bezahlbarem Wohneigentum zu verhelfen, müssen effektivere Maßnahmen ergriffen werden:

Bessere Förderung von Wohneigentum, Unterstützung bei der Finanzierungssicherheit sowie stabile Finanzierungsbedingungen wären hier die geeigneteren Instrumente.

Begründung

  1. Für eine bundeseinheitliche Regulierung gibt es keinen Bedarf

In 75 Prozent der Märkte in Deutschland wird die Provision ohnehin zwischen Verkäufer und Käufer geteilt. Das ist fair und transparent und wird den unterschiedlichen Entwicklungen der Immobilienpreise in den Regionen gerecht. Die Preisdynamik in Frankfurt/Main, Hamburg, Berlin und anderen Hotspots kann nicht als Maßstab für ganz Deutschland gesehen werden. In kleineren und mittelgroßen Städten sinken die Immobilienpreise teilweise.

Ergebnis: Das Gesetz wird ein gerechtes und anerkanntes System beenden!

  1. Verbraucher haben das Nachsehen

Wenn die Politik die Makler zwingt, nur noch für den Verkäufer tätig zu sein, dann bleibt der Käufer schutzlos. Als einseitiger Interessenvertreter muss der Immobilienmakler nur die Belange des Verkäufers im Blick haben. Bei einer seiner größten Investitionsentscheidungen im Leben erhält der Käufer keine Beratung mehr. Das kann nicht im Sinne des Verbraucherschutzes sein.

Fazit: Käufer werden mit dem Bestellerprinzip auf sich allein gestellt.

  1. Für den Käufer wird es teurer!

Es ist zu erwarten, dass der Verkäufer versuchen wird, die Provision im Kaufpreis einzupreisen. Mit dem erhöhten Kaufpreis steigt auch die Grunderwerbsteuer. Der vermeintliche Vorteil einer Provisionsfreiheit des Objektes wird zum Nachteil für den Käufer. Es profitiert letztendlich nur der Staat durch die höheren Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer.

  1. Mieten ist nicht gleich Kaufen

Ein Hauskäufer ist ungleich schutzbedürftiger wie ein Mietwohnungssuchender. Vielmehr stehen sich Verkäufer und Käufer in der Regel auf Augenhöhe gegenüber, oft nimmt aber auch die Käuferpartei die stärkere Position ein.

Fazit: Das Bestellerprinzip bei Mieten auf den Immobilienerwerb zu übertragen, ist nicht sachgerecht.

  1. Grunderwerbsteuer: Und die Spirale dreht sich weiter!

Die Bundesländer könnten die Einführung des unechten Bestellerprinzips für Kaufimmobilien und damit die scheinbare Entlastung der Käufer zum Anlass nehmen, die Grunderwerbsteuer in ihrem Land zu erhöhen. In der Vergangenheit wurde eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer schon einmal mit dem für Immobilienkäufer günstigeren Zinsniveau begründet. Diese Argumentation könnte auch beim Bestellerprinzip für Kaufimmobilien herangezogen werden. Die Regelung würde damit nicht nur die Grunderwerbsteuerspirale weiterbewegen, sondern könnte sich auch zu einer „Grunderwerbsteuerfalle“ für Immobilienkäufer entwickeln, wenn sie auf die im Kaufpreis eingepreiste Maklerprovision Grunderwerbsteuer zahlen.

Fazit: Steuerfalle statt Unterstützung für Käufer!

  1. Eingriff in die Berufsfreiheit!

Die Einführung eines unechten Bestellerprinzips beim Immobilienkauf würde in die Berufs- und Vertragsfreiheit der Immobilienmakler in ungerechtfertigter Weise eingreifen.

Fazit: Der Staat überreguliert den Immobilienmarkt! Ob das so bis ins letzte Detail tatsächlich überlegt ist bleibt fraglich.

04.06.2019 TIPPS FÜR PRIVATVERKÄUFER

SO VERKAUFEN SIE IMMOBILIEN ZUM BESTMÖGLICHEN PREIS

Wenn Sie Ihr Haus in Eigenregie verkaufen möchten brauchen Sie starke Nerven und Zeit. Zunächst muss der marktgerechte Verkaufspreis festgelegt werden. Ist er zu hoch wenden sich potenzielle Käufer eventuell von dem Objekt ab. Ein zu niedriger Verkaufspreis könnte dagegen finanzielle Einbußen mit sich bringen. Die folgenden Empfehlungen habe ich für Sie zusammengestellt.

VORBEREITUNG
• Achten Sie darauf, dass alle relevanten Dokumente wie Grundriss und Energieausweis vorliegen. Beachten Sie hierbei die gesetzlich geforderten Details zum Energieausweis.
• Verschaffen Sie sich einen umfassenden Marktüberblick, um einen realistischen Kaufpreis festzulegen.
• Um Ihr Haus möglichen Käufern zu präsentieren, sollten Sie ein hochwertiges Exposé erstellen, das alle wichtigen Informationen enthält. Schalten Sie Anzeigen online und offline und zeigen Sie ebenfalls in relevanten Medien sowie vor Ort Präsenz.
BESICHTIGUNGEN
• Für Besichtigungen sollten Sie Ihre Immobilie für die entsprechenden Kaufinteressenten vorbereiten.
• Unter der Woche abends sowie am Wochenende sollten Sie genügend Zeit für Besichtigungen einplanen.
• Stellen Sie sicher, dass es sich um seriöse Kaufinteressenten handelt und informieren Sie sich vorab über deren Solvenz.
• Auf kritische Fragen zu Ihrer Immobilie sollten Sie Antworten parat haben.
• Um Ihr Verkaufsziel im Laufe der Gespräche nicht aus den Augen zu verlieren, sollten Sie auf Verhandlungen gut vorbereitet sein.
• Für das Nachhaken und zur Beantwortung späterer Fragen sollten Sie ausreichend Zeit einkalkulieren.

KAUFVERTRAG UND NACHBEREITUNG
• Achten Sie darauf, dass die Rechtskonformität des Kaufvertrags eingehalten wird.
• Vergewissern Sie sich, dass Sie mögliche Fragen auch beim Notartermin richtig beantworten können.
• Übergeben Sie das Objekt ordnungsgemäß und fertigen Sie ein rechtsgültiges Übergabeprotokoll an.

ICH BIN FÜR SIE DA - ZUVERLÄSSIG UND KOMPETENT
Als erfahrener Immobilienexperte kenne ich die vielen Herausforderungen, die ein Hausverkauf mit sich bringt. Gerne stehe ich Ihnen mit meiner gebündelten Vermarktungskompetenz zur Seite, wenn ein Privatverkauf doch zu viel Ihrer Zeit in Anspruch nehmen sollte.

Der Notartermin/Beurkundungstermin zum Immobilienkauf/verkauf
02.04.2019 09:29

Notartermin/Beurkundungstermin beim Immobilienkauf/verkauf

Der wichtigste Termin beim Immobilienverkauf ist wohl der Notartermin. Er gehört dazu wie der Grundbucheintrag und die Grunderwerbsteuer.
Ohne Notartermin kann die Kaufabwicklung üblicherweise nicht sachgemäß und rechtlich einwandfrei über die Bühne gebracht werden.

Bei einem Immobilienkauf/verkauf müssen beide Parteien gut und rechtlich einwandfrei abgesichert sein. Hier steht der Notar in der Pflicht den Kauf fachmännisch zu begleiten und sämtliche Schritte auf Rechtmäßigkeit hin zu prüfen.

Was genau passiert aber nun bei einem Notartermin?
Viele Käufer und Verkäufer von Grundstücken und Häusern stellen sich diese Frage. Nachfolgend wird deshalb das Aufgabengebiet eines Notars erklärt.
Was passiert nun bis zum eigentlich wichtigen Beurkundungstermin?
Der Notar hat bei einem Immobilienkauf bzw. Verkauf mehrere wichtige Aufgaben, die er im Interesse beide Parteien übernimmt.
Das bedeutet, dass von den Leistungen des Notars sowohl der Käufer als auch der Verkäufer profitieren, weil beide dank der Arbeit des Notares vor Fehlern oder Irrtümern geschützt werden. Deshalb setzt der Notar einen ersten Entwurf für den Kaufvertrag auf. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Kaufvertrag den derzeit gültigen Richtlinien entspricht und keine Fehler enthält.
Käufer und Verkäufer der Immobilie bekommen dann vor dem Beurkundungstermin den Entwurf zugesandt und können sich entsprechend intensiv mit dem Vertrag auseinandersetzen. Das ist für später auftretende Fragen wichtig. Ggf. kann es passieren, dass ein Notar beide Parteien schon vor dem Aufsetzen eines Entwurfs für den Kaufvertrag zu einem Gespräch bittet. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn etwa Sonderrechte im Grundbuch eingetragen sind oder das Haus mitsamt bestehenden Mietverhältnissen verkauft wird. Für diesen Termin müssen die Parteien nicht extra bezahlen.

Was geschieht während des Beurkundungstermins?
Nachdem beide Parteien ausreichend Zeit hatten, um sich mit dem Entwurf für den Kaufvertrag auseindersetzen zu können, wird ein Notartermin für die Beurkundung festgelegt. Während dieses Termins werden zunächst die Personalien von Käufer und Verkäufer geprüft. Anschließend wird der komplette Kaufvertrag durch den Notar verlesen. Während des Verlesens haben die Käufer wie Verkäufer jederzeit die Möglichkeit Fragen zum Kaufvertrag zu stellen. Ziel ist es, dass sämtliche Aspekte und Faktoren des Kaufvertrages für beide Parteien vollkommen klar und nachvollziehbar sind. Sobald es keine weiteren Fragen zu klären gibt erfolgt die Unterzeichnung des Kaufvertrags durch den Käufer, den Verkäufer sowie durch den Notar. Kopien des Dokumentes bekommen beide Parteien ausgehändigt oder unmittelbar zugesandt, während der originale Kaufvertrag im Besitz des Notares verbleibt. Parallel dazu bekommen das Finanzamt, das Grundbuchamt, die Grunderwerbsteuerstelle der Makler sowie ggf. der Verwalter und das Finanzierungsinstitut ebenfalls eine Kopie des Kaufvertrages.

Was geschieht nun nach dem Beurkundungstermin?
Nachdem der Kaufvertrag unterzeichnet wurde und alle relevanten Stellen ihre Kopien des Dokumentes erhalten haben, ist die Arbeit des Notars entgegen der allgemeinen Auffassung noch nicht beendet. Jetzt kümmert er sich um die Grundbucheintragung des neuen Käufers, wobei der Status zunächst als „reserviert“(Auflassungsvormerkung) vermerkt wird. Für den Käufer ist dies ein wichtiger Schritt, denn erst wenn er endgültig im Grundbuch als Besitzer der Immobilie eingetragen wurde, gehört diese auch tatsächlich ihm.
Parallel zur Eintragung ins Grundbuch kümmert der Notar sich zudem noch um die eventuelle Löschung von Altlasten, die vom Vorbesitzer ins Grundbuch eingetragen wurden. Sobald schließlich die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt vorliegt und der Verkäufer dem Notar den Erhalt des Kaufpreises bestätigt hat, wird der Käufer von ihm als neuer Besitzer ins Grundbuch eingetragen.

Weitere Fragen zum Immobilienkauf/verkauf beantworte ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

DER ENERGIEAUSWEIS
01.03.2019
 

Gerne helfe ich Ihnen auch bei der Erstellung von Energieausweisen.

Die Energieeinsparverordnung lässt für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten und/oder Bauantrag ab dem 1.11.1977, zwei Varianten des Energieausweises zu. Der auf Verbrauchswerten basierende Energieausweis (Verbrauchsausweis) dokumentiert Nutzerverhalten, der Bedarfsausweis erfasst die energetische Qualität eines Gebäudes und macht es vergleichbar mit anderen Gebäuden.

Empfohlen wird bei Wohngebäuden grundsätzlich der Bedarfsausweis. Nur er erlaubt eine nutzerunabhängige Bewertung des Gebäudes. Ein ausgewiesener geringer Bedarfswert kann ein wichtiges Argument beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung sein – für Eigentümer wie für Kaufinteressenten.

Wann wird ein Energieausweis benötigt?

  • bei Verkauf und Neuvermietung von Gebäuden oder Gebäudeteilen
  • bei Sanierung und Modernisierung von Gebäuden

Seit wann ist der Energieausweis Pflicht?

  • für Wohngebäude bis Baujahr 1965: seit dem 1. Juli 2008
  • für Wohngebäude ab Baujahr 1966: seit dem 1. Januar 2009
  • für Nichtwohngebäude: seit dem 1. Juli 2009

Der Gesetzgeber ermöglicht dem Hausbesitzer die selbstständige Aufnahme der Gebäudedaten. Hierfür ist keine Kenntnis von Normen oder Vorschriften erforderlich. Die zulässigen Vereinfachungen nach §18 Abs. 2 EnEV und §9 Abs. 2 EnEV ermöglichen eine korrekte Berechnung nach den DIN-Normen V 4108-6 und V 4701-10 und bedeuten eine erhebliche Kostenersparnis für die Hausbesitzer.